Tauchen
Seit die ersten Fremden die Inseln der Malediven erblickten, werden die Atolle mit den traumhaften Eilanden
immer wieder "Paradies" benannt.
Spätestens durch Hans Hass und seine (Tauch-) Expeditionen mit der Xarifa 1957/58 wurde dieses Paradies der breiteren Öffentlichkeit bekannt. Er war es auch, der das "Paradies unter Wasser" durch seine Filme einem breitem Publikum zugänglich machte.
Mittlerweile gehören seine Unterwasser-Aufnahmen zu den Klassikern in diesem Genre. Durch seine Filme faszinierte und interessierte er viele Menschen für die Unterwasserwelt und den Tauchsport (u.a. den Autor dieser Zeilen).
Die ganzen Malediven sind ein großes Tauchrevier. Die Farbenvielfalt der Korallengärten, der große Fischreichtum, die Artenvielfalt und das klare Wasser mit seinen enormen Sichtweiten sind ein unvergessliches Erlebnis für jeden Taucher und Schnorchler.
Um dieses einmalige Stück Natur zu schützen, sollten sich die Besucher unbedingt an die Richtlinien und Regeln halten, die die Regierung der Malediven erlassen hat. Ferner muß jeder das Seinige dazu beitragen, diese einmalige Naturlandschaft auch für unsere Nachkommen zu erhalten.
Für erfahrene Sporttaucher dürften die folgenden Regeln eigentlich schon zur Selbstverständlichkeit geworden sein.
Auch zur eigenen Sicherheit, muß vor Antritt des Tauchurlaubs von einem Arzt die Tauchtauglichkeit festgestellt und bescheinigt werden. Ein entsprechendes Attest (nicht älter als sechs Monate) muß der jeweiligen Tauchbasis vorgelegt werden.
Für Taucher ist grundsätzlich eine Tarierweste vorgeschrieben. Sie dient der eigenen Sicherheit und schützt bei richtigem Einsatz auch die Flora und Fauna unter Wasser.
Auf jeder Insel mit nahe liegendem Riff (sogenanntem Hausriff) gibt es mehr oder wenig gekennzeichnete 'Einstiege' ans Hausriff (Info an der Tauchbasis). Bitte nur diese Einstiege benutzen und dadurch das Riffdach der Insel schützen helfen.
Solo-Tauchgänge ohne Partner sind gefährlich und nicht erlaubt. Tauchgänge, die eine Dekompressionszeit erfordern, sind verboten. Die erlaubte maximale Tauchtiefe beträgt 30 Meter.
Es ist strengstens verboten zu harpunieren (sollte mittlerweile eine weltweite Selbstverständlichkeit sein).
Korallen und andere Meereslebewesen dürfen weder lebend noch tot aus dem Wasser entnommen werden.
In den Kanälen zwischen den Atollen, am Außenriff und manchmal auch am Innenriff können ungewöhnlich starke Strömungen auftreten. Daher sollte man sich in der Tauchbasis unbedingt über die örtlichen Gegebenheiten informieren.
Besonders bei Boots-Tauchgängen sollte jeder Taucher Signalmittel mit sich führen (Signalballon, Signalpfeife, Nicosignal etc.).
Diese wenigen Regeln beeinträchtigen in keinster Weise das Taucherlebnis, dienen aber der eigenen Sicherheit und schützen die Unterwasserwelt.
Geschützte Tauchplätze
Am 28.06.1995 erklärte die Maledivische Regierung 15 Tauchplätze zu Wasserschutz- bzw. Naturschutzgebieten. In diesen Gebieten ist auch das Hai- und Hochseefischen untersagt ! Am 20.10.1999 wurde auf dem Tourismus-Festival des MCSE bekanntgegeben, daß weitere 10 Tauchplätze unter Naturschutz gestellt wurden. Die zur Zeit 25 geschützten Plätze sind:
Kaafu Atoll (Nord- und Südmale Atoll)
- Makunudhoo Kandu Olhi (Makunudu Channel)
- Rasfaree adhi vashaigen vaa faru (Rasfari Island and its outer reef)
- Thanburudhoo Thila (H.P. Reef)
- Gaathu Giri nuvatha Adhdhashu Giri (Banana Reef)
- Lankan Thila
- Giravaru Kuda Haa
- Dhekunu Thila Falhuge Miyaruvani (Lion´s Head)
- Gulhi Falhuge Medhugai onna Kollavaani (Hans Hass Place, Kikki Reef, Dragon´s mouth)
- Emoboodoo Kandu Olhi (Emboodhoo Channel)
- Guraidhoo Kandu Olhi (Guraidhoo Channel)
Ari Atoll:
- Maayaa Thila
- Orimas Thila (Maagau Thila)
- Mushimasmigili Thila (Fish Head)
- Kuda Rah Thila (Pink Shark Thila)
Vaavu Atoll:
- Miyaru Kandu
- Vattaru Kandu
Raa Atoll:
Baa Atoll:
Lhaviyani Atoll:
- Fushivaru Thila
- Kuredu Kanduholhi
Rasdu Atoll:
im Nord Nilandhe Atoll (Faafu Atoll):
Meemu Atoll:
Süd Nilandhe Atoll (Dhaalu Atoll):
- Fushi Kandu
- Faruhuruvali Beru
Maledivische Tauchvorschriften
(Maledivisches Ministerium für Tourismus)
EINLEITUNG
- Der Tauchsport ist ein wichtiger Bestandteil des maledivischen Tourismus.
- Wenn der Tauchsport in der Bevölkerung als sicher angesehen wird, kann das Tauchen zum Wachstum des Tourismus beitragen.
- Der Tauchsport in den Malediven hat seit je her einen sehr hohen Sicherheitsstandard genossen, nicht zuletzt wegen der ständigen Kommunikation zwischen Regierung und Tauchschulen.
- Das Ministerium für Tourismus gibt diese Vorschriften heraus, um den Tauchsport sicher zu betreiben. Taucher und Tauchschulpersonal werden gebeten, diese genau einzuhalten, auch aus Respekt gegenüber dem Gastgeberland.
- Eine Kopie dieser Vorschriften muss bei jeder Tauchschule vorliegen und jederzeit von Tauchern eingesehen werden können.
I. Ausbildungsanforderungen
- Minimale Ausbildungsstand für Leute die in den Malediven tauchen möchten, ist die unterste Ausbildungstufe von RSTC angeschlossenen Verbänden oder das 2 Stern CMAS Zertifikat von CMAS angeschlossenen Verbänden.
- Für andere Tauchsportverbände gilt als Mindestanforderung 4 Freiwassertauchgänge und das entsprechende Grundwissen von RSTC.
- Taucher haben ihre Erfahrung und ihren Ausbildungstand mit Logbuch und Zertifikat zu belegen.
- Taucher, die ihre Ausbildung nicht wie oben erwähnt belegen können, müssen gemäss den Vorschriften des entsprechenden Tauchsportverbandes an einer Ausbildung teilnehmen.
- Taucher die ihre Erfahrung nicht mit einem Logbuch belegen können, müssen ihr Können während einem Orientierungstauchgang demonstrieren. (siehe auch Kapitel XI)
II. Aufsicht über Tauchaktivitäten
- Alle Tauchaktivitäten an Land wie unter Wasser müssen vom Tauchschulpersonal direkt oder indirekt beaufsichtigt werden.
- Das Tauchschulpersonal muss alle notwendigen Voraussetzungen schaffen, für die unten aufgeführten Tauchschul Voraussetzungen zu erfüllen.
- Direkte Beaufsichtigung wird so definiert, dass das Tauchschulpersonal physisch anwesend und in der Lage sein muss, das Verhalten der Taucher persönlich zu beurteilen um eventuelle Probleme zu vermeiden oder zu lösen.
- Indirekte Beaufsichtigung wird so definiert, dass das Tauchschulpersonal die Tauchaktivitäten organisiert und in der Lage ist auf eventuelle Probleme in angemessener Zeit zu reagieren.
- Vor jedem Tauchgang muss ein Briefing (Tauchgangsbesprechung) durch die Tauchschule durchgeführt werden.
- Für alle Tauchaktivitäten müssen folgende Angaben der Taucher notiert werden: Tauchzeit, maximale Tauchtiefe und restlicher Luftvorrat. In Ergänzung dazu muss die Start- sowie die Endzeit der Tauchgänge festgehalten werden. Diese Angaben müssen für mindestens ein Jahr von der Tauchschule aufbewahrt und auf Verlangen vorgewiesen werden.
- Zertifizierte Taucher können zusammen mit anderen zertifizierten Tauchern tauchen, wenn die Bedingungen entsprechend dem Ausbildungsstand sind. Für anspruchsvollere Bedingungnen muss die Erfahrung anhand des Logbuches nachgewiesen werden.
- Zertifizierte Taucher die nicht den nötigen Ausbildungsstand für die jeweiligen Bedingungen haben, müssen unter direkter Beaufsichtigung des Tauchschulpersonals an Tauchgängen teilnehmen.
III. Erlaubte Maximaltiefe
- Die maximal erlaubte Tauchtiefe für alle Taucher beträgt 30 Meter.
- Das gilt auch für alle die tiefe Tauchgänge trainieren und in den Malediven an Tauchgängen teilnehmen und zwar für Tauchtouristen sowie Tauchschulpersonal. Dies gilt für Tauchlehrer während der Arbeit oder Freizeit und für Taucher die an Tieftauchgängen bei Advanced Kursen und Tieftauchkursen teilnehmen.
Diese Tiefengrenze gilt auch für Safari- und Wohnboote. Es sind keine Ausnahmen erlaubt.
- Personen die wiederholt oder vorsätzlich gegen diese Vorschrift verstossen, werden von allen weiteren Tauchaktivitäten ausgeschlossen. Tauchschulpersonal welches diese Bestimmungen wiederholt oder vorsätzlich nicht einhält, muss mit disziplinarischen Massnahmen der Maledivischen Regierung rechnen.
- Anfänger dürfen bis zu einer Tiefe von 20 Meter tauchen oder bis maximal bis zu den entsprechenden Tiefenlimits ihres Tauchsportverbandes, jedoch nicht tiefer als 20 Meter.
- Taucher die Ausbildung in Tieftauchen haben dürfen tiefer als 20 Meter tauchen.
- Tieftauchkurse müssen gemäss den Standards des Ausbildungsprogrammes, welche der Tauchlehrer befugt ist durchzuführen, abgehalten werden, wie es auch in Teil 1 aufgeführt ist.
- Der Umstand dass Anfänger unter Aufsicht von Tauchschulpersonal tauchen, soll nicht bedeuten, dass diese tiefer wie 20 Meter tauchen dürfen bevor sie an einem Training für Tieftauchen teilgenommen haben.
IV. Dekompressiontauchgänge
- Es sind nur Nullzeittauchgänge erlaubt in den Malediven. Das gilt für alle Personen die an Tauchgängen in den Malediven teilnehmen (Touristen, Tauchschulpersonal und Tauchlehrer während der Arbeit oder während der Freizeit). Das gilt ebenso für Tauchlehrer und Tauchschüler die an Advanced Kursen oder Tieftauchtraining teilnehmen.
Diese Vorschrift gilt auch für Safari- und Wohnboote. Es sind keine Ausnahmen erlaubt.
- Personen die wiederholt oder vorsätzlich gegen diese Vorschrift verstossen, werden von allen weiteren Tauchaktivitäten ausgeschlossen.
Tauchschulpersonal die diese Bestimmungen wiederholt oder vorsätzlich nicht einhalten, müssen mit disziplinarischen Massnahmen der maledivischen Regierung rechnen.
V. Anforderungen an die Tauchschule
- Alle Tauchschulen müssen bei den maledivischen Behörden registriert sein und dürfen nur Sporttauchaktivitäten durchführen.
- Alle Tauchschulen müssen mit reinem Sauerstoff ausgerüstet und einem Notfallplan ausgerüstet sein für eventuelle Tauchunfälle.
Der Notfallplan muss folgendes beinhalten:
- Suchmethoden für vermisste Taucher
- Erste Hilfe Methoden
- Transportmethode zur nächsten medizinischen Einrichtung
- Berichterstattung an die Behörden (Polizei, Küstenwache, Ministerium für Tourismus, etc.)
- Alle Tauchschulen müssen einen Basisleiter anstellen, welcher verantwortlich für die Tauchschule ist und täglich anwesend sein muss. Falls der Basisleiter abwesend sein sollte, muss eine Vertretung bestimmt werden.
VI. Tauchschulmaterial
- Tauchschulen müssen mit gut gewartetem Tauchmaterial versehen sein.
- Die Tauchflaschen müssen alle zwei Jahre bei einer staatlich anerkannten Stelle auf Druck geprüft werden.
- Die Schwimmhilfen (Jackets) müssen für den Tauchsport hergestellt sein und mit einem Anschluss für einen Mitteldruckschlauch versehen sein. Die Jackets müssen gemäss den Angaben des Herstellers gewartet werden.
- Die Lungenautomaten müssen für den Tauchsport hergestellt sein und gemäss den Angaben des Herstellers gewartet werden.
- Eine alternative Luftversorgung gehört zur Standardausrüstung.
- Tauchschulen müssen alternative Luftversorgungen und Tiefen- sowie Zeitmessinstrumente zur Vermietung bereitstellen.
VII. Tauchboote
- Tauchboote unterstehen der Verantwortlichkeit der Eigentümer und der Bootsmannschaft.
- Tauchboote müssen drei Besatzungsmitglieder haben und ein funktionierendes Funkgerät oder Funktelefon und immer genügend Treibstoff um eine Tauchfahrt zu unternehmen auch wenn das Ziel mal geändert wird.
- Die Bootsmannschaft muss sich der Sicherheit der Taucher widmen und helfen wo sie nur kann.
- Im Falle eines Wetterumschlages muss die Bootsmanschft fähig sein Taucher zurück rufen zu können.
- Das Tauchschulpersonal ist verantwortlich für eine Reserveflasche, Reserveausrüstungen, Erste Hilfe, Sauerstoffausrüstung, Taucherflagge und einer Treppe für einen komfortablen Einstieg ins Boot. Die Tauchflagge muss gehisst werden während dem die Taucher im Wasser sind und entfernt werden, nachdem der letzte Taucher wieder zurück im Boot ist.
VIII. Standard Tauchausrüstung
- Während allen Tauchaktivitäten muss jeder Taucher mit folgenden Ausrüstungsgegenständen ausgerüstet sein:
- Maske, Schnorchel, Flossen
- Lungenautomat mit Manometer und einer alternativen Luftversorgung
- Auftriebskörper (Jacket)
- Zeit- und Tiefenmessgerät
- Sicherheitsboje
- Messer und Notfall Signaleinrichtungen.
Der Gebrauch von Tauchcomputern wird sehr empfohlen.
IX. Sicherheitsanforderungen
- Alle Tauchschulen müssen einen Notfallplan haben, wie das unter Kapitel V (Anforderungen an die Tauchschule) erwähnt ist.
- Das Tauchschulpersonal muss vor jedem Tauchgang ein Briefing durchführen welches folgende Informationen beinhaltet: Sicherheitsvorschriften, Tiefenlimit, Tauchplatz Eigenschaften, Strömungen, Ein- und Ausstiegstechniken, Schutz der Umwelt und potentielle Gefahren.
- Nach allen Tauchgängen muss ein Sicherheitsstop von mindestens 3 Minuten auf 5 Meter Tiefe gemacht werden. Taucher müssen den Stop mit mindestens 50 bar Luftvorrat beginnen.
- Der Gebrauch eines Jackets ist obligatorisch für alle Tauchaktivitäten.
- Unter keinen Umständen ist es erlaubt alleine zu tauchen.
- Aus praktischen Gründen ist die Bezeichnung "tauchen" als Sporttauchen zu verstehen. Professionelle Taucher und Militärtaucher müssen sich auch an diese Vorschriften halten, wenn sie an Sporttauchaktivitäten teilnehmen.
- Es sind keine Ausnahmen dieser maledivischen Tauchvorschriften erlaubt, ausser sie würden ausdrücklich und schriftlich vom Ministerium für Tourismus genehmigt.
X. Tauchschulpersonal
- Um Tauchaktivitäten zu beaufsichtigen oder Übungen machen zu können muss eine Person folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Divemaster sein (RTSC) oder 4 Stern Taucher (CMAS) oder gleichwertiges verglichen mit RSTC Standards.
- Eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung (Visum) besitzen für alle nicht maledivischen Staatsangehörigen.
- Eine Berufshaftpflichtversicherung haben.
- Eine Versicherung gegen Tauchunfälle und für Behandlungen in einer Dekompressionskammer besitzen.
- Alle Ausbildungstauchgänge und Zertifizierungen müssen von einem Instruktor gemacht werden.
- Zusätzlich zu dem obegenannten muss ein Instruktor:
- als Instruktor zertifiziert sein (RSTC) oder 2 Stern Moniteur (CMAS) oder gleichwertiges, verglichen mit RSTC Standards.
- er/sie muss im Lehrstatus des entsprechenden Tauchsportverbandes sein.
- er/sie muss sich strikt an das Ausbildungsprogramm des entsprechenden Tauchsportverbandes halten.
- Die Funktion als Tauchbasenleiter muss ein zertifizierter Tauchlehrer ausüben.
XI. Orientierungstauchgang
- Ist ein Taucher ausgebildet und zertifiziert, kann aber keine 30 Tauchgänge nachweisen und/oder hat in den letzten 3 Monaten nicht getaucht, ist es angebracht einen Orientierungstauchgang zu machen.
- Ein Orientierungstauchgang ist kein Test, sondern ein Tauchgang in flachem Wasser unter ruhigen, kontrollierten Bedingungen. Er dient dazu dem Taucher wieder Vertrauen in sein Können zu geben, z.B. üben wie Maske leeren, erlangen des Automaten, austarieren, Aufstiege, Abstiege und atmen mit einer alternativen Luftversorgung.
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